Neue Reifen drauf – und die Versicherung? Wer seine Kfz-Versicherung zum 1. Januar wechseln möchte, muss bei den meisten Verträgen bis zum 30. November kündigen. Ein Vergleich dauert wenige Minuten.
Stichtag: Kündigung bis 30. November 2026 beim Versicherer – Wechsel zum 1. Januar 2027.
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Was Sie vor dem Wechsel wissen sollten
Frist: Bei Verträgen, die zum 31. Dezember enden, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein.
Sonderkündigung: Nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem Schaden und beim Fahrzeugwechsel können Sie auch außerhalb der Frist kündigen.
Leistungen vergleichen, nicht nur den Preis: Achten Sie auf Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Rabattschutz und grobe Fahrlässigkeit.
Schadenfreiheitsklasse: Ihre SF-Klasse nehmen Sie zum neuen Versicherer mit.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Dann muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Läuft Ihr Vertrag zu einem anderen Termin ab, gilt eine Frist von einem Monat vor diesem Termin – das steht in Ihrem Versicherungsschein.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Außerdem besteht nach einem Schadensfall und beim Fahrzeugwechsel ein Sonderkündigungsrecht.
Muss ich die alte Versicherung selbst kündigen?
Das hängt vom Anbieter ab. Viele Vergleichsportale und neue Versicherer bieten an, die Kündigung für Sie zu übernehmen. Prüfen Sie im Antrag, ob diese Option angeboten wird, bevor Sie selbst kündigen.
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